Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
für das Graveur- und Metallbildner-Handwerk





1. Allgemeines, Urheberrecht
  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten nur im unternehmerischen Geschäftsverkehr und sind
    Grundlage aller unserer Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen.
  2. An von uns zur Ausarbeitung eines Angebotes oder zur Ausführung eines Auftrages eingesetzten Hilfs-
    oder Betriebsgegenstände wie z. B. Skizzen, Zeichnungen, Modellen, Filmen, Schablonen oder Spannvor
    richtungen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Gegenstände werden nicht mit
    ausgeliefert; dies gilt auch dann, wenn diese Hilfs- oder Betriebsgegenstände gesondert berechnet werden.

  3. Vom Auftraggeber überlassene Hilfs- oder Betriebsgegenstände werden diesem mit Auslieferung des
    Auftrages wieder zugestellt. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Für den Zeitraum, i
    dem sich Hilfs- und Betriebsgegenstände des Auftraggebers im Besitz des Auftragnehmers befinden, trägt
    der Auftraggeber für diese Gegenstände die Gefahr des zufälligen Untergangs.


2. Angebote, Auftragsannahme
  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach
    Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erstellt wird.
    Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

  2. Mitgeteilte Richtpreise sind keine verbindlichen Angebote.

  3. Angebote nebst Anlagen, insbesondere Hilfs- und Betriebsgegenstände des Auftragnehmers, dürfen ohne
    unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


3. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in der Währung laut
    Rechnungsaufdruck ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung zzgl. der jeweils
    gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie,
    Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter, etc.) in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich
    vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich, sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der
    angebotenen bzw. bestätigten Preise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung
    nicht zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind Zahlungen nach Lieferung innerhalb von 8 Tagen
    nach Rechnungserhalt ohne Abzüge von Skonti zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir
    unbeschadet weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz.

  4. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber gegen unsere Ansprüche nur dann zu, wenn seine
    Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


4. Lieferung
  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung.
    Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

  2. Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines von uns zu vertretenen Grundes, ist der Auftraggeber nach dem
    Einräumen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Entbehrlichkeit einer
    Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unberührt

  3. Verschiebt sich die Lieferung in Folge unvorhersehbarer Umstände bei uns, bei Vorlieferanten oder
    Subunternehmern wie z. B. höherer Gewalt, Streik, Rohstoffmangel, Betriebsstörung oder Energieausfall,
    so ist der Auftraggeber ebenfalls nach dem Einräumen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom
    Vertrag zurückzutreten.

  4. Wird uns durch Umstände nach 4.03. die Lieferung unmöglich, werden wir von unserer Lieferpflicht
    befreit. Wird uns die Lieferung durch Umstände nach 4.03. nicht mehr zumutbar, sind wir berechtigt, die
    Lieferung zu verweigern. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers besteht nicht, soweit wir die
    Umstände nach 4.03. nicht zu vertreten haben.


5. Gewährleistung
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Ware ist unverzüglich nach der Abholung, Lieferung oder
    Montage durch den Auftraggeber zu untersuchen.

  2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 8 Tage nach Abholung, Lieferung oder Montage, versteckte Mängel
    unverzüglich nach Entdecken schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.

  3. Bei Mangelhaftigkeit einer aufgrund eines Kaufvertrags zu liefernden Sache oder zu erbringenden Leistung
    kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
    mangelfreien Sache verlangen. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises ist unbeschadet der
    Ziffer 5.04 ausgeschlossen.

  4. Dem Auftraggeber wird das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der
    Nacherfüllung oder wenn der Verkäufer sowohl die Nachbesserung als auch die Nachlieferung verweigert
    oder die Nacherfüllung unzumutbar ist, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag
    zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten
    Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
    sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

  5. Für Schäden, die durch vom Auftraggeber durchgeführte oder veranlasste Montagen entstehen,
    übernehmen wir keine Haftung, sofern sie nicht durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte verursacht
    und von uns auch nicht zu vertreten sind.


6. Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Unbeschadet der Haftung nach Ziff. 6.03 ist die Haftung des Verwenders für einfache oder leichte
    Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
    im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt.

  3. Soweit der Haftungsausschluss nach Nr. 6.02. aufgrund der Rechtsprechung wegen der Verletzung einer
    vertragswesentlichen Pflicht nicht greift, so haftet der Auftragnehmer jedoch nur für die vertragstypischen,
    vorhersehbaren Schäden.


7. Eigentumsvorbehalt
  1. Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, auch früherer Lieferungen, unser
    Eigentum.


8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide
    Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers.

  2. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des
    internationalen Kaufrechts. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.


9. Salvatorische Klausel
  1. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt.


Stand: Mai 2002